Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Eine einheitliche und alles abdeckende Definition dazu gibt es nicht! Geschützt werden soll die möglichst ungestörte geschlechtsbezogene Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche haben ein grundsätzliches Anrecht auf eine individuelle, dem Alter und der persönlichen Reife entsprechenden ungestörte Entwicklung der eigenen selbstbestimmten Sexualität. Vom ersten Verstehen in der Kindheit, was Sexualität überhaupt ist, bis hin zum selbstbestimmten Erleben als Jugendliche/r und Erwachsene/r. Die Familie, das Umfeld (wie z.B. Schule, Sportverein, wie auch alle Erwachsenen) sollen diese fördern. Der Staat schützt dies großenteils mit seinen Gesetzen. Auch das Internet und soziale Medien sollen diese Entwicklung nicht stören.

Sexualisierte Gewalt kann in Form körperlicher, sprachlicher oder seelischer Natur sein. Sie hat oft langfristige negative Auswirkungen auf die Betroffenen. Alles, was die kindliche oder jugendliche Sexualentwicklung stört, sollte aus unserer Sicht als sexualisierte Grenzverletzung oder als sexualisierter Gewalt angesehen werden, egal ob dies gesetzlich geschützt ist oder nicht. Beispiele hierzu siehe hier.

Kinder unter 14 Jahren müssen vor sexualisierten Handlungen geschützt werden! Unabhängig davon, ob sie sich damit scheinbar einverstanden zeigen oder sich sexuelle Handlungen scheinbar wünschen. Der Gesetzgeber verbietet es strafmündigen Personen (ab 14 Jahre) ausdrücklich, sexuelle Handlungen mit einem Kind vorzunehmen. Geschützt werden soll dabei die möglicherweise mangelnde oder begrenzte Einsichtsfähigkeit, zu den möglichen Folgen des eigenen Verhaltens.

Durch den Erwachsenen, ob scheinbar respektlos oder auch zielgerichtet selbst initiiert (z.B. Cybergrooming) und damit die Unwissenheit des Kindes/Jugendlichen sexuell ausnutzend, stehen eigene Interessen des Erwachsenen oder Jugendlichen im Vordergrund. Unbedeutend ist dabei die Motivlage des Erwachsenen oder Jugendlichen, die ihm nicht einmal bewusst sein muss. Er* sie folgt eigennützig Bedürfnissen. Im Vordergrund steht für ihn* sie die Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse, die Machtausübung oder schlicht das Dominieren über Schwächere.

Im Vordergrund hat für jedes Kind und jede* jeden Jugendlichen die natürliche, selbstbestimmte sexuelle Entwicklung zu stehen! Die Folgen von sexualisierten Übergriffen oder sexualisierter Gewalt für Betroffene treten oft später (Wochen/Monate/Jahrzehnte) auf und sind nicht selten lebensbedrohlich.

Der Übergang zur sexualisierten Gewalt ist nicht klar abgegrenzt. Das persönliche Empfinden/Erleben des Betroffenen ist hier entscheidend. Vom Betroffenen wird möglicherweise aufgrund des Alters und/oder fehlender Reife sexualisierte Gewalt auch gar nicht wahrgenommen.