Sexualisierte Gewalt…
… an Kindern und Jugendlichen
Eine einheitliche und alles abdeckende Definition dazu gibt es nicht! Geschützt werden soll die möglichst ungestörte geschlechtsbezogene Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche haben ein besonderes Anrecht auf eine individuellen dem Alter und der persönlichen Reife entsprechenden ungestörte Entwicklung der eigenen selbstbestimmten Sexualität. Vom ersten Verstehen in der Kindheit, was Sexualität überhaupt ist, bis hin zum selbstbestimmten Erleben als Jugendliche/r und Erwachsene/r.
Die Familie, das Umfeld wie Schule, Sportverein, wie auch alle Erwachsenen sollen dieses fördern. Der Staat schützt dies großenteils mit seinen Gesetzen (Link 3). Auch das Internet und sozial Media sollen diese Entwicklung nicht stören.
Sexualisierte Gewalt kann in Form körperlicher, verbaler oder psychischer Natur sein. Sie hat oft langfristige negative Auswirkungen auf die Opfer. Alles was die Entwicklung die kindliche oder Jugendliche Entwicklung stört, muss zumindest als vielleicht sexualisierte Grenzverletzung oder als sexualisierter Übergriff angesehen werden, egal ob dies gesetzlich geschützt ist oder nicht. Beispiele hierzu siehe hier (Link2).
Insbesondere bei Kindern ist das eigene Einverständnis zu sexualisiertem Handeln kein Maßstab, da die Einsichtsfähigkeit noch nicht oder nur begrenzt gegeben ist.
Durch den Erwachsenen, ob schlicht respektlos oder auch zielgerichtet selbst initiiert (z.B. Cybergrooming) und damit die Unwissenheit des Kindes/Jugendlichen sexuell ausnutzend, stehen eigene Interessen des Erwachsenen oder Jugendlichen im Vordergrund. Unbedeutend ist dabei, die Motivlage des Erwachsenen oder Jugendlichen, die ihm nicht einmal bewusst sein muss. Er/Sie folgt eigennützig eigenen Bedürfnissen. Im Vordergrund steht für ihn, für sie oftmals die Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse, eigene Machtausübung oder schlicht das Dominieren über Schwächere.
Im Vordergrund hat für jedes Kind und jede/n Jugendlichen die natürliche selbst bestimmte sexuelle Entwicklung zu stehen! Die Folgen eines des Opfers treten oft später (Wochen/Monate/Jahrzehnte) auf und nicht selten individuell Lebensbedrohlich. Egal was das Opfer zum Zeitpunkt des Übergriffs selbst, was die Familie, nahestehende Personen oder die Gesellschaft denkt.
Der Übergang zur sexualisierten Gewalt ist schwimmend und liegt unter anderem am persönlichen Empfinden, bzw. des Erlebens des Opfers und nicht an der tatsächlichen Erheblichkeit des sexualisierten Handelns. Andererseits wird diese vom Opfer möglicherweise aufgrund des Alters und des Fehlens der fehlenden Reife auch gar nicht wahrgenommen.
Bei uns steht eine möglichst große selbstbestimmte Hilfe des Opfers im Vordergrund.